Zum Lüften geht ein Befähigungsscheininhaber unter Atemschutz in das Gebäude und öffnet vorher festgelegte Fenster und Türen. In der Regel werden im Gebäude Ventilatoren installiert, die bei Lüftungsbeginn eingeschaltet werden.
Dieser Vorgang dauert einige Stunden. Am Ende des ersten Lüftungstages werden alle Fenster und Türen geschlossen. Am Folgetag wird mittels Freimessgeräten erstmal die Restgaskonzentration gemessen. Dann erfolgt eine Durchlüftung des Gebäudes indem die Fenster geöffnet werden und die Ventilatoren mal Luft in das Gebäude pumpen oder aus dem Gebäude heraus ziehen.
Natürlich erfolgt die Lüftung immer unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und unter Bewachung des Objektes.
Der Begasungsleiter begeht während der Lüftung die einzelnen Wohnungen und misst in allen Schränken und Räumen.
Der Lüftungsvorgang dauert bei einem Wohnhaus erfahrungsgemäß 3 Tage. Eine Freigabe erfolgt erst, wenn der gesetzliche Arbeitsplatzgrenzwert bei der Gasmessung erreicht wurde. Bei einer Begasung mit VIKANE sind dies 2 ppm.