Was ist ein Biozid, bzw. ein Biozidprodukt?
Die Verwendung von Biozidprodukten ist in ganz Europa in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) geregelt.
Bevor ein Biozidprodukt verwendet werden darf, muss es zugelassen werden und durchläuft daher ein umfassendes Zulassung- bzw. Notifizierungsverfahren. In Deutschland ist die Bundesstelle für Chemikalien an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Zulassungsstelle für Biozide. Beteiligt an den Zulassungsverfahren sind auch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Deren fachlichen Stellungnahmen werden an die BAuA weitergeleitet und dort zu einem gemeinsamen Bericht zusammengeführt. Das UBA bewertet die Auswirkungen auf die Umwelt und das BfR bewertet die Auswirkungen der Substanzen auf die Verbraucher.
Informationen zu den in Deutschland nach Biozid-Verordnung zugelassenen Biozidprodukten werden von der BAuA in einer Liste zur Verfügung gestellt.
Sollte ein Biozid bei der Risikobewertung ein unannehmbares Risiko für Mensch und Umwelt oder eine unzureichende Wirksamkeit zeigen, wird dieser Wirkstoff nicht in die Unionsliste aufgenommen.
Ähnliche Prüfverfahren existieren auch für Pflanzenschutzmittel, Human- und Tierarzneimittel sowie Medizinprodukte.