Was ist eine Zeltbegasung?
Der Begriff „Zeltbegasung“ ist in der TRGS 512 nicht geregelt.
Unter einer Zeltbegasung verstehen die zuständigen Behörden die komplette Einhausung eines Begasungsobjektes mit geeigneten Folien und Planen.
Die Einhausung geht vom First bis zum Boden. Dabei ist es unerheblich, ob die Befestigung der Folien bzw. Planen mittels Hölzern und Verschraubungen oder Beschwerungen (Sand oder Wasser) erfolgt.
Je nach Lage des Objektes sind Maßnahmen zur Absicherung des Objektes (Bauzaun mit Verschraubungen) zu ergreifen.