Schädlinge in Mühlen, Getreidelägern und Silos bekämpfen
Bei einer Begasung wird ein definierter und hinreichend gasdichter Raum mit einem giftigen Gas versetzt, um Schädlinge zu bekämpfen. Da es sich dabei neben den Anoxia (z. B. Kohlendioxid) um giftige Gase handelt, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Üblich sind Begasungen bei der Lagerung von organischen Materialien (z. B. bei der Getreidelagerung, in Lagerhallen der Häfen, Silos, Mühlen) sowie zur Entwesung aus gesundheitlichen Erwägungen und Quarantänebestimmungen bei Pflanzenmaterial.
Die Verwendung wirksamer Gase zur durchgreifenden Bekämpfung von Schädlingen in gelagerten Pflanzenerzeugnissen, in bäuerlichen Betrieben und bei der agrargewerblichen Lagerung sowie in Lebens- und Futtermittelfabriken ist eine seit mehr als hundert Jahren bekannte Praxis. Aufgrund dieser meist auch für Natur, Tier und Mensch giftigen Gase ist ein hoher Sachverstand der Anwender erforderlich. Da es sich um den Umgang mit Chemikalien handelt, greifen die Bestimmungen des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung, die sich umfänglich den Regelungen für den Umgang mit diesen Gefahrstoffen widmet. Die für die Begasung verantwortlichen Personen (Begasungsleiter) müssen die entsprechenden Vorschriften einhalten, die der Gesetzgeber vorgibt und sich einer entsprechenden Spezialausbildung unterziehen. Die Praxis der Begasung hat sich über die Jahre auf verschiedenste Industrie- und Anwendungsbereiche ausgedehnt.
Was muss bei Begasungen beachtet werden?
Die Begasung zum Schutz von Erntegütern wird als reguläres Betriebsmittel weltweit angewendet. Eingefahrene Ernteerträge werden begast, um Schädlinge nach einem Befall vollständig abzutöten und somit um die Haltbarkeit der Waren vor Transport und Weiterverarbeitung sicher zu stellen. Zu den wirtschaftlich besonders bedeutenden Schädlingen gehören Insekten, Milben, Ratten und Mäuse. Sie können bei Massenbefall einen Vorrat ungenießbar machen und seinen Marktwert stark mindern oder sogar vernichten. Verlust durch Schimmelpilze kann die Folge des Befalls durch Insekten sein und kann die Verluste zusätzlich noch steigern. Je nach Klima, Befallsort, den befallenen Pflanzenerzeugnissen, den logistischen Umgebungsbedingungen und auch der später geplanten Verwendung der Waren wird entschieden, welche Art der Begasung vorzunehmen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei dem Wissen der Begaser über die zu bekämpfenden Schädlinge zu. Biologische Grundkenntnisse über deren Lebensgewohnheiten, Entwicklungsgeschwindigkeit, Schadpotential und Empfindlichkeit gegenüber einem chemischen Wirkstoff sind unerlässlich. Bestimmte Begasungsmittel erfordern für die Gewährleistung ihrer Wirksamkeit die Einhaltung bestimmter Bedingungen, da sie zum Beispiel bei niedrigen Temperaturen oder hohen Luftfeuchtigkeiten nicht oder nur eingeschränkt wirksam sind.
Nur eine korrekte Auswahl des Begasungsmittels und dessen adäquate und bestimmungsgemäße Anwendung führen zu einer wirksamen Bekämpfung. So muss die Wirksamkeit des Begasungsmittels gegenüber den zu bekämpfenden Schaderregern und seinen Entwicklungsstadien sowie das Rückstandsverhalten im Rahmen der Zulassung im Vorfeld bereits getestet sein.
Da weltweit ganz unterschiedliche Arten der Speicherung angewandt werden, muss die Begasungstechnik vor Ort genau darauf angepasst werden. Die Getreidelagerung kann beispielweise zwischen grenzfällig baufälligen Getreidespeichern, sehr hochwertigen gasdichten Siloanlagen, ebenerdig mit gasdichter Folie umschlossenen Mieten bis hin zu gasdicht abgedeckten Bigbags, Sackstapeln oder abgedichteten Seecontainern oder CO2-Hochdruckanlagen variieren.
Die Begasung wird in der Regel vor Ort von zertifizierten Begasungsunternehmen und geprüften Sachkundigen (Begasern) als Dienstleistung durchgeführt. Die Vorsichtsmaßnahmen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes sind sehr umfangreich und von großer Bedeutung. So kommt es auf eine optimale Abdichtung aller Undichtigkeiten an einem zu begasenden Gebäude, auf Sicherheitsabstände zu angrenzenden Wohn- und Arbeitsbereichen und andere Maßnahmen an, wie auf eine den Klima- und Umgebungsverhältnissen angepasste Lüftung und Freisetzung des Gases nach Ablauf der Einwirkzeit. Das Begasungspersonal benötigt während und nach der Begasung bei seinen Tätigkeiten eine optimale persönliche Schutzausrüstung.
Zu Qualitätszwecken muss die Gaskonzentration im begasten Objekt oder auch in der behandelten Ware bestimmt werden. Der Arbeitsbereich, in dem sich das Personal während des Begasungsvorgangs und bei der Lüftung aufhält, muss gleichfalls messtechnisch überwacht werden. In Einzelfällen wird auch die Emission durch Konzentrationsmessungen in der nahen Umgebung des begasten Objekts erfasst.
Ein Sonderfall stellt die Begasung von Getreidemühlen dar. Diese werden derzeit als von Vorräten geräumte leere Gebäude begast, weil das hierfür u. a. zugelassene Sulfurylfluorid unzulässig hohe Fluoridrückstände im mitbegasten Mehl in Fördereinrichtungen und Lagerbereichen hinterlassen würde.
Zur Sicherstellung der Wirksamkeit muss in der Regel eine bestimmte Mindestkonzentration eines Begasungsmittels über einen definierten Zeitraum hin aufrechterhalten werden. Um die Schädlinge wirkungsvoll abzutöten, können je nach Begasungsmittel hohe Konzentrationen zwischen 10 g/m³ bis 100 g/m³ erforderlich sein. Bei der Begasung großer Volumina bis 100.000 m³ sind die Aufwandmengen dann dementsprechend hoch.
Text von Julius Kühn Institut