Was sind Antikoagulanzien?

Antikoagulanzien – Wie wirken moderne Ratten- und Mäuseköder?

Die meisten Rodentizide (Mittel zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen) enthalten sogenannte Antikoagulanzien. Dabei handelt es sich um blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, die verhindern, dass das Blut der Tiere normal gerinnt.

Nach der Aufnahme des Köders tritt die Wirkung nicht sofort, sondern erst nach etwa 3 bis 8 Tagen ein. In dieser Zeit verlieren die Nagetiere nach und nach ihre Fähigkeit zur Blutgerinnung und sterben schließlich an inneren Blutungen. Durch die verzögerte Wirkung bringen Ratten und Mäuse den Köder nicht mit dem Tod anderer Tiere in Verbindung. Dadurch entsteht keine sogenannte Köderscheu, was die Bekämpfung deutlich wirksamer macht.

Antikoagulanzien der ersten und zweiten Generation

Man unterscheidet zwei Gruppen von Antikoagulanzien:

Antikoagulanzien der ersten Generation (FGAR)

Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise:

  • Warfarin
  • Chlorphacinon
  • Coumatetralyl

Diese Wirkstoffe sind vergleichsweise schwächer. Die Tiere müssen den Köder meist mehrfach aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird.

Antikoagulanzien der zweiten Generation (SGAR)

Zu den Wirkstoffen der zweiten Generation zählen:

  • Brodifacoum
  • Bromadiolon
  • Difenacoum
  • Difethialon
  • Flocoumafen

Diese Wirkstoffe sind deutlich wirksamer. Bereits eine einmalige Köderaufnahme kann ausreichen, um eine tödliche Wirkung zu erzielen.

Allerdings bauen sich diese Stoffe in der Umwelt deutlich langsamer ab. Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko für sogenannte Nichtzielorganismen, beispielsweise Greifvögel oder andere Tiere, die vergiftete Nagetiere fressen.

Warum werden Antikoagulanzien trotzdem eingesetzt?

Trotz ihrer Risiken sind Antikoagulanzien nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der professionellen Nagetierbekämpfung. Der Grund ist einfach: Für viele Einsatzbereiche gibt es bislang keine gleichwertig wirksamen Alternativen, um Ratten und Mäuse zuverlässig zu bekämpfen und gleichzeitig den Infektions- sowie Vorratsschutz sicherzustellen.

Deshalb ist ihre Anwendung an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Dazu gehören unter anderem:

  • Einsatz nur nach einer fachgerechten Befallsanalyse.
  • Verwendung geeigneter und gesicherter Köderstationen.
  • Dokumentation und regelmäßige Kontrolle der Bekämpfungsmaßnahmen.
  • Einhaltung von Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Haustieren und Umwelt.
  • Sachkunde des Anwenders, sofern gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtiger Hinweis

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Permanentbeköderung im Innenbereich bis zum 30.06.2026 zulässig. Sie darf jedoch nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und geeignete Maßnahmen zum Umwelt- und Resistenzmanagement eingehalten werden.

Ab dem 01.07.2026 ist die sogenannte Befallsunabhängige Dauerbeköderung (BuD) nicht mehr zulässig.

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