Was bedeutet das genau?
Eine zukünftige Behandlung unterliegt der Biozidverordnung und der Gefahrstoffverordnung.
Es handelt sich hier um eine Zulassung in der Produktart 18 (PT 18 – Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden).
Es gibt insgesamt 3 zugelassene Anwendungen.
Diese unterscheiden sich nur in den Temperaturbereichen 20°C, 24°C und 27°C, die für die Dauer der Behandlung von definierten Zielschädlingen notwendig sind.
Für Brotkäfer reicht eine Temperatur von 20°C aus, wogegen Papierfischen 24°C für die Dauer der Behandlung benötigen.
Die sonstigen Parameter wie Behandlungsdauer, Luftfeuchte und Restsauerstoffkonzentration von 1% oder kleiner sind gleich.
Was bedeutet in situ?
Mit in situ hergestelltem Stickstoff wird in dauerhaften und versiegelten oder vorübergehenden und versiegelten Behandlungszelten oder -kammern zur Bekämpfung von Schadorganismen auf Kulturerbeobjekten eine kontrollierte Atmosphäre mit sehr niedriger Sauerstoffkonzentration (Anoxie) geschaffen. Stickstoff wird aus der Umgebungsluft gewonnen und in die Behandlungszelte bzw. -kammern gepumpt, sodass der Stickstoffgehalt in der Atmosphäre auf etwa 99 % steigt und die Sauerstoffsättigung folglich gegen null sinkt.
Es wird also an Ort und Stelle der Behandlung mittels sogenannten Absorbern oder technischen Geräten mit einem Molekularsieb diese kontrollierte Atmosphäre geschaffen.
Dieser Zeitraum vom Herstellen eines versiegelten Behandlungszeltes bis zum Erreichen der Restsauerstoffkonzentration ist von der Größe des Behandlungszeltes und den zur Verfügung stehenden Geräten abhängig.
Über weitere Besonderheiten dieser Bekämpfungsmethode wird berichtet.