Rechtlicher Hinweis
Rechtlicher Hinweis zum Thema Begasungsverfahren mit erstickenden Gasen nach DIN 68800
Bei Stickstoff handelt es sich um einen Wirkstoff nach Art. 3 Abs. 1c der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22.05.2012 (BiozidVO), welcher als biozider Wirkstoff genehmigt wurde. Wird er bei der Schädlingsbekämpfung nicht lediglich zur physikalischen oder mechanischen Einwirkung eingesetzt, handelt es sich um ein Biozidprodukt im Sinne von Art. 3Abs 1a) BiozidVO, welches gemäß Artikel 17 Abs. 1 BiozidVO nur bereitgestellt oder verwendet werden darf, wenn es gemäß der BiozidVO zugelassen wurde.
Dies bedeutet, dass unsere angebotenen Dienstleistungen, welche auf unserer Webseite beschrieben und verlinkt sind, nicht im Geltungsbereich der Europäischen Union angeboten werden.
Unsere Dienstleistungen zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff beschränken sich auf Länder außerhalb der Europäischen Union.
Innerhalb der Europäischen Union bieten wir andere gesetzeskonforme Bekämpfungsmöglichkeiten an.
Techniken: Stickstoffbehandlung
Antike Kunstgegenstände, schöne Textilien, wertvolle Möbel und Skulpturen sind Objekte mit künstlerisch – historischem Wert, die sehr lange erhalten und geteilt werden wollen. Jedoch werden diese Gegenstände häufig Opfer von Holz- und Materialschädlingen.
Um die Materialien schonend von den Schädlingen zu befreien, nutzen wir das sogenannte in-situ Stickstoffverfahren, den Endzug von Sauerstoff aus der Umgebungsluft. Durch die Abreicherung von Sauerstoff erhöht sich der Stickstoffanteil.
Es wird also an Ort und Stelle der Behandlung mittels sogenannten Absorbern oder technischen Geräten mit einem Molekularsieb diese kontrollierte Atmosphäre geschaffen.
Dieser Zeitraum vom Herstellen eines versiegelten Behandlungszeltes bis zum Erreichen der Restsauerstoffkonzentration ist von der Größe des Behandlungszeltes und der zur Verfügung stehenden Geräte abhängig.
Erfahrungsgemäß dauert es ca. 14 Tage um eine Restsauerstoffkonzentration von 1 % zu erhalten.
Erst dann beginnt die Mindestbehandlungsdauer von 21 Tagen. Zur Erfolgskontrolle werden mehrere Prüfkörper mit den Zielinsekten mitverhandelt. Eine Entnahme erfolgt erstmalig nach den 21 Tagen. Die Auswertung sollte ein zertifiziertes Prüfinstitut vornehmen. Sind in der Erfolgskontrolle noch lebende Insekten zu finden, ist die Behandlung um 7 Tage zu verlängern. Dieser Ablauf ist solange zu wiederholen, bis ein Nachweis der Abtönung vorliegt. Erst dann kann die Behandlung beendet werden.
Eine solche Behandlung kann 8 bis 10 Wochen dauern.
Vorteile der Behandlung mit Stickstoff
- Schonend für Bindemittel, Metallauflagen, etc.
- Behandlung mehrerer Objekte gleichzeitig möglich
- Umweltschonend, da Stickstoff bereits natürlich in der Luft vorkommt
- Durchführung und Betreuung der Maßnahme
- Kontrolle und Dokumentation
Über das Verfahren
Das Stickstoffverfahren, oder auch Anoxiabehandlung genannt, ist eine sehr wirksame und innovative Methode, um Kunstgegenstände schonend und sicher zu behandeln.
Stickstoff kommt natürlich in der Luft vor und ist für den Menschen in dieser Verbindung ungefährlich. Somit können auch keine Rückstände entstehen. Die Insekten hingegen ersticken durch Sauerstoffmangel.
Die betroffenen Gegenstände werden bei dem Stickstoffverfahren – Anoxiabehandlung in einer luftdichten Zelle behandelt. Dabei wird die eingeschlossene Luft mittels Kompressoren verdichtet und durch Molekularsiebe der Sauerstoff entzogen.
Der Sauerstoffgehalt, die Luftfeuchte und die Temperatur werden dabei ständig überwacht und protokolliert. Nach einigen Wochen sind die Gegenstände vollständig von Schädlingen befreit.
Die betroffenen Gegenstände werden bei dem Stickstoffverfahren – Anoxiabehandlung in einer luftdichten Zelle behandelt. Dabei wird die eingeschlossene Luft mittels Kompressoren verdichtet und durch Molekularsiebe der Sauerstoff entzogen.
Der Sauerstoffgehalt, die Luftfeuchte und die Temperatur werden dabei ständig überwacht und protokolliert. Nach einigen Wochen sind die Gegenstände vollständig von Schädlingen befreit.