Marmorierte Baumwanze(Halyomorpha halys)
Die Marmorierte Baumwanze und dessen Bekämpfung
Die Marmorierte Baumwanze (Brown Marmorated Stink Bug, BMSB) ist eine Baumwanzen-Art die als landwirtschaftlicher Schädling gilt, der mittlerweile Europaweit, darunter auch in Deutschland, verbreitet ist. Die Marmorierte Baumwanze wirkt vor allem schädlich durch das Besaugen von Früchten und Fruchtanlagen und kann zusätzlich auch Pflanzenpathogene wie Schimmelpilze, auf Nutz- und Zierpflanzen übertragen.
Üblicherweise überträgt sich die Marmorierte Baumwanze länderübergreifend durch Containerverschiffungen. Dabei heften sich diese vor allem an Güter und ihre Verpackungen die im Container verstaut sind, sowie Fahrzeuge und Maschinen.
Das australische Ministerium für Land- und Wasserwirtschaft hat in einer kürzlich getroffenen Entscheidung seine Liste, der durch die Neuregelungen betroffenen Importeure, ausgeweitet um nun die folgenden zusätzlichen Länder einzubeziehen: Frankreich, Georgien, Griechenland, Ungarn, Rumänien, Russland, Italien, die Vereinigten Staaten von Amerika, sowie Deutschland.
(Quelle: Deutsch – Australische Industrie – und Handelskammer)
Die australische Regierung (Department of Agriculture and Water Resources) und die neuseeländische Regierung (Ministry of Primary Industries) haben beschlossen, dass Seefrachtsendungen aus bestimmten Warengruppen die zwischen dem 01. September 2018 und dem 30. April 2019 (Abfahrtsdatum) nach Australien oder Neuseeland importiert werden, begast oder hitzebehandelt werden müssen.
Diese Regelung betrifft Sendungen aus den Ländern USA, Italien, Deutschland, Frankreich, Russland, Griechenland, Ungarn, Rumänien und Georgien. Für Sendungen aus Japan wird es lediglich eine verstärkte Schiffsüberwachung geben.
Die marmorierte Baumwanze (brown marmorated stink bug) soll damit aus Australien und Neuseeland ferngehalten werden, da sie die Landwirtschaft dort stark beeinträchtigen könnte.
Die betroffene Fracht muss vor der Beladung von Schiffen, die nach Australien/Neuseeland abfahren, vorbehandelt werden. Die zugelassenen Behandlungsoptionen sind Wärmebehandlung und Sulfurylfluorid. Laut Behörden ist der Ladungseigentümer für die Behandlung der Ladung vor dem Transport und die allgemeine Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich.
Die Anforderung erstreckt sich sowohl auf Ladungen, die in Sammelverkehren verladen werden, als auch auf Vollcontainerladungen und rollende Ladung.
Sollten Sie Fragen zur Anwendbarkeit der Regel auf bestimmte Ladungen haben, die Sie versenden, wenden Sie sich bitte an die zuständigen australischen und neuseeländischen Behörden zur Klärung/Entscheidung.