Wer darf Begasungen durchführen?
An die Durchführung von Begasungen und an die Firmen, die die Begasungen durchführen, werden in Deutschland hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen sind in Anhang I Nr. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 512 (Begasungen) festgelegt. In der TRGS 521 ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen die begasten Räume zur Nutzung wieder freigegeben werden dürfen
Die Durchführung von Begasungen mit den in Anhang I Nr. 4.1 (1) der GefStoffV genannten Stoffen (dazu zählt auch Sulfuryldifluorid) ist gemäß Anhang I Nr. 4.2 (1) der GefStoffV erlaubnispflichtig.
Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und, soweit er Tätigkeiten mit den in der Erlaubnis benannten Begasungsmitteln selbst zu leiten beabsichtigt, einen Befähigungsschein besitzt sowie in ausreichender Zahl über Befähigungsschein-Inhaber verfügt.
Einen Befähigungsschein erhält nur, wer die erforderliche Zuverlässigkeit für Tätigkeiten mit Begasungsmitteln besitzt, durch ein ärztliches Zeugnis nachweist, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die ihn für Tätigkeiten mit Begasungsmitteln körperlich oder geistig ungeeignet erscheinen lassen, die erforderliche Sachkunde und ausreichende Erfahrung für Begasungen nachweist sowie mindestens 18 Jahre alt ist.
Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis und eines Befähigungsscheins ist die Landesdirektion Sachsen (LDS).
Die Fa. GROLI besitzt eine entsprechende Erlaubnis, beschäftigt mehrere Mitarbeiter, die Inhaber eines Befähigungsscheines sind und verfügt über jahrelange Erfahrungen.
Eine Begasung ist eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahme welche mit gasförmigen Bekämpfungsmitteln unter strengen Sicherheitsregeln durchgeführt wird.
Begasungen werden angewandt im Bereich des Vorratsschutzes und des Materialschutzes. Die verwendeten Begasungsmittel werden unterschiedlich eingeteilt und verwendet. Die ist hauptsächlich vom Zielschädling und dem jeweiligen Objekt abhängig. Verwendet werden können Sulfuryldifluorid (SO2F2), Cyanwasserstoff (HCN) und Phosphorwasserstoff (PH3).
Begasung = engl.“ fumigant treatments / fumigations