VIKANE für Begasungen im Materialschutz weiterhin zugelassen!

Deutschland kann die Verwendung von VIKANE bis 30. September 2031 zulassen.

Begasungen im Materialschutz (Kirchen, Museen, mobiles Kunstgut oder Museumsgut) sind mit dem Begasungsmittel VIKANE mit dem Wirkstoff Sulfuryldifluorid (SO2F2, auch SF) weiterhin möglich.

Ende Oktober 2025 gab es einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, wonach sechs Mitgleidsstaaten (u.a. Deutschland) ein Sulfurylfluorid enthaltendes Biozidprodukt zum Schutz des kurlturellen Erbes zulassen dürfen.

Die Kommission hat sich ausführlich mit anderen Techniken zur Bekämpfung von Schadorganismen auseinandergesetzt. Jede dieser Techniken weist jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Schäden auf, die bei der Behandlung an bestimmten Materialien auftreten können.Andere biozide Wirkstoffe weisen ein schlechteres Gefahrenprofil auf als Sulfulylfluorid (VIKANE). Darüber hinaus können diese Stoffe mit den Materialien der Kulturgüter reagieren und irreversible Veränderungen hervorrufen.

Verschiedenste Nutzer in Deutschland und anderen europäischen Ländern hatten sehr umfangreich auf die Notwendigkeit dieses Gases zum Schutz des Kulturellen Erbes hingewiesen.

Der Beschluss im Wortlaut:
Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich und Schweden können bis zum 30. September 2031 die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Vikane“ für die Produktart 8 zum Schutz des kulturellen Erbe, insbesondere zum Schutz großer, unbeweglicher Kulturerbeobjekte mit Holzteilen, genehmigen.