Sind Begasungen im Materialschutz noch erlaubt?

Sind Begasungen im Materialschutz noch erlaubt?

Ja!

Begasungen im Materialschutz (Kirchen, Museen, mobiles Kunstgut oder Museumsgut) sind mit dem Begasungsmittel VIKANE mit dem Wirkstoff Sulfuryldifluorid (SO2F2, auch SF) erlaubt.

Im Rahmen der Zulassungsverlängerung wurden im Jahr 2024 dem Hersteller von SF Auflagen der europäischen Union gemacht. Aufgrund vielfältiger Umstände konnten diese Auflagen nur zum Teil erfüllt werden. Daher hat die EU die Zulassung für VIKANE aufgehoben.

Verschiedenste Nutzer in Deutschland und anderen europäischen Ländern haben sehr umfangreich auf die Notwendigkeit dieses Gases zum Schutz des Kulturellen Erbes hingewiesen.
Deutschland hat sich deshalb entschieden, einen Sonderweg zu gehen.
Die BAUA hat nach Artikel 55 der Biozidverordnung eine Ausnahmegenehmigung beantragt und die Zulassung im Bereich des Holzschutzes (PT 8) bis zum 30.06.2025 verlängert.
Sofern bis zum Ablauf der Zulassung noch keine Entscheidung zum Antrag nach Artikel 55 Absatz 3 Biozid-Verordnung vorliegt, wird die Zulassung voraussichtlich weiter verlängert werden.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Unter Berücksichtigung des Artikels 52 der Biozidverordnung würden auch noch eine 180 Tage Frist für das Inverkehrbringen des Biozidproduktes (VIKANE) und eine weitere 180 Tage Frist für die Verwendung und den Aufbrauch von Lagerbeständen greifen.
Damit wäre ein Einsatz des Gases bis mindestens Mitte 2026 sichergestellt.

Gebäudebegasungen im Bereich des Holzschutzes mit dem Wirkstoff Blausäure (BLUEFUME – HCN) sind nicht erlaubt.