Container werden vor oder bei Transporten begast, um zum einen die darin befindlichen Güter vor Schädlingen wie Insekten und Pilzen zu schützen. Zum anderen soll damit verhindert werden, dass Schädlinge aus anderen Kontinenten in Europa eingeschleppt werden.
Zum Schutz der im Container transportierten Gegenstände und Produkte werden Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt. Es handelt sich dabei um Insektizide oder Fungizide. Die am meisten eingesetzten Wirkstoffe sind Methylbromid, Sulfurylfluorid und Phosphorwasserstoff.
Für Importcontainer und begaste Transporteinheiten benötigen Speditionen und Logistikunternehmen eine Freigabebescheinigung.
Diese Freigabe Bescheinigung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 512 (TRGS 512) führen wir für alle gängigen internationalen Begasungsmitteln durch.
Es besteht für begaste Transporteinheiten das Risiko, dass Begasungsmittel nach dem Transport in den Containern enthalten sind. Personen, die den so behandelten Container öffnen, können diese Gase einatmen. Dies ist bei entsprechenden verbliebenen hohen Konzentrationen in erster Linie ein Problem des Arbeitsschutzes dort, wo die Container geöffnet werden, also in Häfen, aber auch auf Containerumschlagplätzen oder in Güterbahnhöfen.
Der Umgang mit Containern ist rechtlich geregelt. Werden die vorgeschriebenen Bestimmungen eingehalten, sind Gefährdungen ausgeschlossen.