Freigabe von begasten Containern und Transporteinheiten

Freigabe von begasten Containern und Transporteinheiten

Umgang mit Containern und Transporteinheiten

Zu unseren Kernkompetenzen gehören im Bereich der Begasung auch folgende Leistungen:

  • Begasung von Containern und Transporteinheiten
  • Lüftung und Freigabe von Containern und Transporteinheiten
  • Ausstellung der Freigabebescheinigung nach TRGS 512

Begasung von Containern

Container werden vor oder bei Transporten begast, um zum einen die darin befindlichen Güter vor  Schädlingen wie Insekten und Pilzen zu schützen. Zum anderen  soll damit verhindert werden, dass Schädlinge aus anderen Kontinenten in Europa eingeschleppt werden.

Zum Schutz der im Container transportierten Gegenstände und Produkte werden  Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt. Es handelt sich dabei um Insektizide oder Fungizide. Die am meisten eingesetzten Wirkstoffe sind Methylbromid, Sulfurylfluorid und Phosphorwasserstoff.

Lüftung und Freigabe von Containern

Für Importcontainer und begaste Transporteinheiten benötigen Speditionen und Logistikunternehmen eine Freigabebescheinigung.

Diese Freigabe Bescheinigung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 512 (TRGS 512) führen wir für alle gängigen internationalen Begasungsmitteln durch.

Es besteht für begaste Transporteinheiten das Risiko, dass Begasungsmittel nach dem Transport in den Containern enthalten sind. Personen, die den so behandelten Container öffnen, können diese Gase einatmen.  Dies ist bei entsprechenden verbliebenen hohen Konzentrationen in erster Linie ein Problem des Arbeitsschutzes dort, wo die Container geöffnet werden, also in  Häfen, aber auch auf Containerumschlagplätzen oder in Güterbahnhöfen.

Der Umgang mit Containern ist rechtlich geregelt.  Werden die vorgeschriebenen Bestimmungen eingehalten, sind Gefährdungen ausgeschlossen.

Freimessung von Containern

Für alle Fragen rund um unsere Produkte und Dienst­leistungen geben wir Ihnen gern Auskunft: