Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen bei Rodentiziden – wichtiger Hinweis!

Im Zuge aktueller regulatorischer Entwicklungen möchten wir über den derzeitigen Stand zu Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen bei Rodentiziden informieren.


Professionelle Rodentizide
Nach aktuellem Kenntnisstand ist bei zugelassenen Rodentiziden für den professionellen Bereich mit folgenden Fristen zu rechnen:

✅ Abverkaufsfrist: 180 Tage
✅ Aufbrauchsfrist: weitere 180 Tage

Bitte beachten Sie, dass maßgeblich immer die jeweils veröffentlichten behördlichen Vorgaben und Zulassungsbedingungen sind.

Köder für Privatanwender
Für Rodentizide, die ursprünglich für den Einsatz durch Privatanwender vorgesehen waren, gilt aktuell:
❌ Privatpersonen dürfen diese Produkte nicht mehr erwerben.
❌ Bereits vorhandene Köder dürfen jedoch noch für einen Zeitraum von sechs Monaten aufgebraucht werden.
❌ Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anwendung nicht mehr zulässig.

⭐ Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen:

Eine Abgabe von Rodentiziden an Privatpersonen ohne entsprechende Sachkunde ist nicht zulässig!

Der Einsatz dieser Produkte erfordert eine fachliche Bewertung und eine qualifizierte Anwendung und ist nicht für den ungeschulten Gebrauch vorgesehen.